Telematikinfrastruktur
Ab wann droht die Honorarkürzung bei TI-Verweigerung / Nichtbestellung?
von Mathias Heinicke
- 18. Oktober 2019
Den Regelungen des SGB-V folgend schützt nur eine Bestellung bis 31.03.2019 vor einer Kürzung.
Wer nach dem 31.03.2019 bestellt hat, wird für die Quartale 2019/1 und 2019/2 rückwirkend gekürzt.
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