Telematikinfrastruktur

Ich werde den Anschluss an die TI verweigern – was muss ich tun?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Wenn Sie den Anschluss an die TI verweigern wollen, dann müssen Sie zunächst nichts tun.
Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung wird den Honorarabzug in Höhe von 1 Prozent vornehmen und auf dem Honorarbescheid ausweisen.
Gegen diesen Bescheid können Sie aber Widerspruch einlegen.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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