Telematikinfrastruktur

Welche Erstattungen erhalte ich wann?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Erstattet werden folgende Geräte und Beträge:

  • einmalig
    • Konnektor und stationäres Lesegerät: 1982,- € (ab 1.1.20: 1549,- €)
    • einmalige Startpauschale für den Aufwand in der Praxis: 900,- €
    • mobiles Kartenlesegerät: 350,- € ( !! besondere Bedingungen, s.u.)
  • quartalsweise
    • Betriebskostenpauschale für Wartung Konnektor, Gebühren VPN-Zugangsdienst: 248,- €
    • Betriebskostenpauschale für die SMC-B: 23,25 €
    • Pauschale für den HBA: 11,63 €

Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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