Telematikinfrastruktur

Wo und wie lege ich gegen die TI Widerspruch ein?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Gegen die TI selbst können Sie keinen Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch ist nur gegen den Honorarabzug von 1 Prozent möglich, nachdem Sie den Honorarbescheid erhalten haben.
Einen weiteren Widerspruch können Sie gegen eine eventuelle Lücke bei der Erstattung der Erstausstattung einlegen.
Der bvvp hält für beide Fälle Formulare bereit.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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