Telematikinfrastruktur

Ab wann droht die Honorarkürzung bei TI-Verweigerung / Nichtbestellung?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Den Regelungen des SGB-V folgend schützt nur eine Bestellung bis 31.03.2019 vor einer Kürzung.
Wer nach dem 31.03.2019 bestellt hat, wird für die Quartale 2019/1 und 2019/2 rückwirkend gekürzt.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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