Telematikinfrastruktur

Was muss ich tun, wenn ich zwar vor dem 31.3.2019 bestellt habe, aber die TI viel später installiert wurde?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

In den meisten KVen wurden die Mitglieder, die mit der Abrechnung keinen VSDM-Nachweis einreichten, von der KV angeschrieben und die Bestellunterlagen angefordert. Bei entsprechendem Nachweis wurde nicht gekürzt.
Wurde Ihr Honorar trotz rechtzeigter Bestellung gekürzt, sollten Sie gegen den entsprechenden Honorarbescheid unbedingt Widerspruch einlegen.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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