Wie wird die 1%-Honorarkürzung umgesetzt?

von Mathias Heinicke
  • 21. Oktober 2019

Die Honorarkürzung MUSS laut Gesetz von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden.
Jede KV wird das anders handhaben (alle Angaben ohne Gewähr).

  • KV Bayern:
    Die TI-Honorarkürzung wird erstmals mit dem Honorarbescheid für Q4/2019 umgesetzt werden. Der Kürzungsbetrag wird im Honorarbescheid ausgewiesen und in einer eigenen Anlage zum Honorarbescheid detaillierter dargestellt. Die rückwirkende Kürzung der Quartale 1/2019, 2/2019 und 3/2019 wird voraussichtlich ebenfalls mit dem Honorarbescheid für Q4/2019 umgesetzt.
    (Quelle: Homepage der KV)
  • KV Baden-Württemberg

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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