Telematikinfrastruktur

Ich werde meine Praxistätigkeit bald aufgeben – kann ich auf den TI-Anschluss verzichten?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Nach den Buchstaben des Gesetzes müssen sich alle kassenärztlich Tätigen an die TI anschließen. Ausnahmen sind im SGB-V nicht vorgesehen.

Schließen Sie sich also nicht an, muss die zuständige KV Ihr Honorar um 1 Prozent kürzen.
Weitergehende Sanktionen haben Sie nicht zu befürchten.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

Alternative Text

Keine Kommentare