Telematikinfrastruktur
Ich werde meine Praxistätigkeit bald aufgeben – kann ich auf den TI-Anschluss verzichten?
von Mathias Heinicke
- 18. Oktober 2019
Nach den Buchstaben des Gesetzes müssen sich alle kassenärztlich Tätigen an die TI anschließen. Ausnahmen sind im SGB-V nicht vorgesehen.
Schließen Sie sich also nicht an, muss die zuständige KV Ihr Honorar um 1 Prozent kürzen.
Weitergehende Sanktionen haben Sie nicht zu befürchten.
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