Telematikinfrastruktur
Wo und wie lege ich gegen die TI Widerspruch ein?
von Mathias Heinicke
- 18. Oktober 2019
Gegen die TI selbst können Sie keinen Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch ist nur gegen den Honorarabzug von 1 Prozent möglich, nachdem Sie den Honorarbescheid erhalten haben.
Einen weiteren Widerspruch können Sie gegen eine eventuelle Lücke bei der Erstattung der Erstausstattung einlegen.
Der bvvp hält für beide Fälle Formulare bereit.
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